Hydrothemen Nr. 26 / Mai 2014
05.05.2014Hochwassergefahrenflächen aus HYDRO_AS-2D
30.05.2014Regeln für den Schutz von Industrie- und Gewerbegebäuden vor Naturgefahren
Viele Industrieanlagen wurden in Fluss- oder Küstennähe angesiedelt. Hochwasser- und Starkregenereignisse können diesen Anlagen immense Schäden zufügen, Produktionsausfälle verursachen oder zu einem Austritt umweltgefährdender Stoffe führen. Genau wie Eigenheimbesitzer sind Unternehmer gefordert, Eigenvorsorge zu betreiben und ihre Anlagen und die Umwelt zu schützen. Hydrotec unterstützt Unternehmen dabei. Anhand von Modellrechnungen analysieren wir die Gefährdung, benennen die bestehenden Risiken und entwickeln Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Schutzes vor Naturgefahren.
Besonderheiten für Industrie- und Gewerbebetriebe
Bereits heute entstehen durch Sturm-, Schnee-, Hagel- sowie Starkregen- und Hochwasserereignisse erhebliche Schäden in Deutschland. Allein die Hochwasser an der Elbe 2008 und 2013 haben zu Schäden von über 20 Mrd. Euro geführt. Sturmschäden erreichen ähnliche Größenordnungen in Deutschland. Diese Zahlen verdeutlichen, dass erheblicher Handlungsbedarf in Bezug auf besseren Umgang mit diesen Gefahren besteht! Zusätzlich ist die zu erwartende Entwicklung durch den Klimawandel zu berücksichtigen.
Naturgefahren werden unterschiedlich betrachtet
Die in Deutschland vorhandenen Informationen über die potenzielle Gefährdung, die Regelungen bzgl. des anzustrebenden Schutzniveaus für Gebäude und Anlagen und der Umgang mit dem „Überlastfall“ (d.h. die Bemessungsbelastung wird über schritten) sind für die betrachteten Naturgefahren sehr unterschiedlich. Wir stellen hier vereinfacht einige Kernaussagen zu Starkregen und Flusshochwasser dar.
Starkregen
Eine einfach handhabbare „Starkregengefahrenkarte“ wäre hilfreich. KOSTRA (DWD) bietet brauchbare Daten und wird bis heute auch für die Bemessungsaufgaben benutzt. Aber es ist nachgewiesen, dass die Bodenmessstationen des DWD die Starkregen oft nicht erfassen! Sehr unterschiedliche Bemessungsanforderungen bestehen für Gebäudeentwässerung, Grundstücksentwässerung und öffentliche Kanalisation.
Der „Schutzgrad“ der öffentlichen Kanalisation ist mit einer maximal zulässigen 30-jährlichen Überflutung relativ gering. Es zeichnet sich hier ein Umdenken ab: Sowohl bei der Gebäudeentwässerung (obligatorisch per DIN) als auch bei der städtischen Kanalisation (mehr Empfehlungscharakter) wird zunehmend der Überlastfall betrachtet und Maßnahmen zur Schadensminderung vorgesehen. Hier bleibt aber noch viel zu tun! Gefahrenentwicklung bei Klimaänderung: Zunahme wahrscheinlich!
Flusshochwasser
Über Hochwassergefahren können sich Betriebe durch die Ende 2013 veröffentlichten Gefahren- und Risikokarten für große und mittlere Gewässer auch über Extremhochwasser jetzt sehr gut informieren. Vielerorts nicht bekannt sind die Gefahren bei Versagen der Hochwasserschutzanlagen, beispielsweise von Deichen. Im Unterschied zu den anderen Naturgefahren bestehen hier (fast) keine Anforderungen an Gebäude und Anlagen selbst!
Offensichtlich wurde davon ausgegangen, dass durch die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gefährdete Bereiche auch nicht bebaut werden – eine Fehleinschätzung, die aus unserer Sicht dringend entsprechende Änderungen der Bauordnungen erfordert. Gefahrenentwicklung bei Klimaänderung: Uneinheitliches Bild, teilweise werden heute bereits „Klimazuschläge“ angewendet.
Anforderungen und technische Regeln aktualisiert
Spezielle Anforderungen und Normen für Industrieanlagen wie Störfall-VO („umgebungsbedingte Gefahrenquellen“) und „Technische Regeln Anlagensicherheit der Kommission für Anlagensicherheit“ TRAS 310 für Hochwasser und Starkregen sind jüngst veröffentlicht worden und sehr empfehlenswert!
Dipl.-Ing. Fritz Hatzfeld