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„Rheinbalkon“ verschärft Gefahr für Hochwasser nicht

Im Rahmen des Projektes „Modellstadt St. Goar“ waren bauliche Änderungen des Rheinufers geplant. Da die Maßnahmen im Abflussbereich des Überschwemmungsgebietes des Rheins liegen, war nachzuweisen, dass der geplante Rheinbalkon nicht zu einer Verschärfung der Hochwassergefährdung führt.

Aufgabe / Zielsetzung

Im Rahmen des Projektes „Modellstadt St. Goar“ waren bauliche Änderungen des Rheinufers im Bereich Lotsenplatz geplant. Da die Maßnahmen im Abflussbereich des Überschwemmungsgebietes des Rheins liegen, bedurfte es einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 78 WHG durch die SGD Nord.

Grundlage hierfür ist der Nachweis, dass der geplante Rheinbalkon nicht zu einer Verschärfung der Hochwassergefährdung führt.

Quelle: Citrus 3 D; RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten

Entwurf des für St. Goar geplanten Rheinbalkons Quelle: Citrus 3 D; RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten

Auftraggeber, Projektlaufzeit:

Auftraggeber war die Verbandsgemeinde St. Goar – Oberwesel.

Als Projektkoordinator fungierte RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten in Bonn.

Das Projekt daurte von Februar bis August 2012.

Projektgebiet

Rheinufer bei St. Goar und Rheinabschnitt von km 553 bis km 558

Bearbeitung und Methoden

Die Berechnungen erfolgten mithilfe eines zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen 2D-Modells für den Lastfall HQ100 mit dem Simulationsprogramm HYDRO_AS-2D.

2D-Berechnungsnetz des Uferabschnitts

2D-Berechnungsnetz des Uferabschnitts

Das Modell wurde anhand von 1990er Hochwasserereignissen kalibriert und validiert. Mit GIS-Werkzeugen wurden Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten im Ist-Zustand und im Planzustand verglichen.

Dadurch war nachweisbar, dass das geplante Bauwerk nicht zu einer Verschärfung der Hochwassersituation führen wird. Textliche Erläuterungen und kartografische Darstellungen ergänzten den Nachweis der Hochwasserneutralität.

Ansprechpartner

Dr.-Ing. Alpaslan Yörük, Tel.: 0241 94689-0,

E-Mail