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Retentionsvolumen ausgleichen und Spielraum für die Stadtplanung schaffen

Bundesweit liegen die Hochwassergefahrenkarten nach EU-Hochwasserrisikomangement-Richtlinie vor. Für die darin ausgewiesenen und festgesetzten Überschwemmungsgebiete gilt nach Wasserhaushaltsgesetz ein Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete und der Errichtung von Neubauten. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Eine von ihnen – der Ausgleich von Retentionsvolumen – kann in Baden-Württemberg über ein kommunales Hochwasserschutzregister erfüllt werden. Sie bilden die Grundlage für einen abgestimmten und flexiblen Ausgleich von Retentionsvolumen innerhalb einer Kommune.

Werkzeuge: GIS-Analysen und 2D-hydraulische Modellierungen

Hochwasserschutzregister führen konkrete Maßnahmen am Gewässer bzw. im Überschwemmungsgebiet auf, die sich zur Schaffung von Retentionsraum eignen und quantifizieren das durch sie erreichbare zusätzliche Rückhaltevolumen. Hydrotec erstellt kommunale Hochwasserregister auf Basis von GIS-Analysen und 2D-hydraulischen Modellierungen. Wir lokalisieren die Bereiche, die sich potenziell für Ausgleichsmaßnahmen anbieten und analysieren diese. Der Retentionsraumgewinn ergibt sich durch den Vergleich des eingestauten Wasservolumens zweier Varianten. Einhergehende Änderungen der Wasserspiegel, der ÜSG und der Geländeänderungen werden dargestellt.

Kommunales Hochwasserschutzregister schafft Spielräume für die Stadtplanung

Hydrotec erstellte ein kommunales Hochwasserschutzregister für die Stadt Gesilingen an der Steige.

Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte von Geislingen an der Steige, für die Hydrotec ein kommunales Hochwasserschutzregister erstellt hat.

Alternativ zu diesen Anforderungen kann nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg auch die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Hochwasserschutzregister die Genehmigung für eine Baumaßnahme in einem Überschwemmungsgebiet ermöglichen . Das Hochwasserschutzregister stellt einen Pool von Maßnahmen zur Schaffung von Rückhalteraum dar. Es erlaubt die räumliche Trennung von Bau- und Ausgleichsmaßnahme und bietet die Möglichkeit des Ausgleichs durch die finanzielle Beteiligung des Bauherrn an Ausgleichsprojekten.

Dies ermöglicht den Kommunen, Hochwasserschutz und Bebauung vorausschauend und integriert zu entwickeln. Oft lassen sich mit solchen Vorhaben gleichzeitig auch Anforderungen aus der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllen.

Weiterhin müssen einzelne Bauherren und Architekten sich nicht fachlich und planerisch mit der Bereitstellung von Ausgleichsflächen befassen und sind von der Durchführung von Maßnahmen entlastet. Die Kommune legt die Handhabung ihres Hochwasserregisters über eine Satzung fest, die den Ausgleich im Einzelfall sowie die Kostenerstattung regelt. Auch die Unterhaltung der Maßnahmen muss gesichert sein.

Maßnahmen für den Hochwasserrückhalt

Mögliche Maßnahmen für den Ausgleich von Retentionsvolumen können sein:

  • Renaturierung von Gewässerstrecken mit Profilaufweitungen und/oder Laufverlängerungen
  • Anbindung bzw. Reaktivierung von Auenbereichen
  • Abgrabungen von Flächen im Überschwemmungsgebiet
  • Schaffung von Flutmulden
  • Dammrückverlegungen
  • Anlage von Rückhaltebecken

Für jede dieser Maßnahmen ist die positive Wirkung auf die Hochwassersituation nachzuweisen.

Projekt für die Stadt Geislingen an der Steige

Konkret erstellt Hydrotec im Auftrag der Stadt Geislingen an der Steige ein kommunales Hochwasserschutzregister. Zum einen plant man dort die Verlegung eines Straßendamms im Überschwemmungsgebiet, zum anderen möchte man generell die Möglichkeit schaffen, singuläre Baumaßnahmen innerhalb der festgesetzten Überschwemmungsgebiete durchzuführen. Mit dem Hochwasserregister erhält die Stadt Geislingen ein Werkzeug, mit dem sie die Stadtentwicklung flexibel gestalten und Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet hochwassersicher ermöglichen kann.

Dr.-Ing. Oliver Buchholz, Dipl.-Ing Dirk Sobolewski